weil sie aber zu einem sachlich unbefriedigenden Resultat führt, wird sie als lückenhaft empfunden.24 Das Rechtsverweigerungsverbot verpflichtet die rechtsanwendenden Organe, echte Lücken zu füllen.25 Bei der Behebung der Lücke (planwidrige Unvollständigkeit) gelten als Massstab nur die dem Gesetz selbst zu Grunde liegenden Zielsetzungen und Werte, nicht hingegen Wertungen, die von aussen an das Gesetz herangetragen werden. 26