Die Beschwerdeführerin äusserte sich in der Stellungnahme vom 25. Mai 2022 wie folgt zum Fachbericht des AIS: Die Erwägungen im Fachbericht würden in ihrem spezifischen Fall zu keiner Änderung ihres Standpunktes führen. In ihrem Fall sei ein Regionenwechsel nach wie vor gerechtfertigt bzw. gut begründet und würde ihre nachhaltige sprachliche, berufliche und soziale Integration sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit begünstigen. Die in der Beschwerde genannten Gründe für den Antrag auf Regionenwechsel würden die bei einem Regionenwechsel etwas höheren Hürden bei der Dossierübergabe rechtfertigen.