Im Schreiben vom 23. Dezember 2021 verweise das AIS auf die Wichtigkeit einer durchgehenden Fallführung. Angesichts der vielen Personalwechsel innerhalb der Vorinstanz könne vorliegend jedoch bereits heute nicht von einer durchgehenden Fallführung gesprochen werden, weshalb dies in ihrem Fall – wenn überhaupt – nur sehr bedingt gegen einen Regionenwechsel spreche. Aus den genannten Gründen sei es in ihrem Fall gerechtfertigt, ihren Antrag um Regionenwechsel zu bewilligen. Eine Ablehnung sei nicht verhältnismässig. Sowohl ihre privaten Interessen als auch