Fallführung durch Vorinstanz: Die Zusammenarbeit mit der Vorinstanz sei für sie sehr schwierig. Bei den Terminen mit ihrem Jobcoach und Sozialarbeiter gebe es keine Übersetzung, weshalb sie den Inhalt der Gespräche nicht verstehe. Zudem sei während langer Zeit keine geeignete Schule bzw. kein Sprachkurs für sie gesucht worden. Nach der Trennung von ihrem Ehemann habe die Vorinstanz sie bei der Wohnungssuche nicht unterstützt. Sie habe daher zunächst einige Monate keine Unterkunft gehabt, bevor sie in die Kollektivunterkunft in E.___ habe eintreten können. Ein grosses Problem seien die vielen Personalwechsel der Vorinstanz.