Bedrohung durch Ex-Mann in D.___: Es sei für sie nicht mehr möglich, für die Termine mit ihrem Sozialarbeiter oder Jobcoach nach D.___ zur Vorinstanz zu fahren, da sie grosse Angst vor ihrem Ex-Ehemann und dessen Freunden habe. Bereits als sie noch zusammengelebt hätten, habe ihr Ex-Mann sie nicht gut behandelt und sie oft beschimpft. Bei ihrem letzten grossen Streit habe er sie dann sogar geschlagen, woraufhin sie die gemeinsame Wohnung verlassen und sich von ihm getrennt habe. Das sei im September 2020 gewesen. Seither habe er sie mehrmals bedroht. Auch seine in D.___ wohnhaften Freunde hätten sie bedroht.