In der bisherigen Praxis haben sich die regionalen Partner für die Verfügung über den Organisationswechsel auf den «Entscheid» des AIS – die effektiv zuständige Behörde – gestützt. Das heisst, die zuständige Behörde war involviert und deren «Entscheidung» war für die Verfügung massgebend. Dass selbst die zuständige Behörde dieses Vorgehen nicht in Frage gestellt hat, sondern laut ihrem Fachbericht davon ausgeht, dass dieses Verfahren korrekt ist, 18 macht deutlich, dass die Unzuständigkeit der Vorinstanz nicht ohne weiteres erkennbar und somit nicht offensichtlich war.