Es ist daher folgerichtig, dass das AIS auch zuständig ist für die Frage eines allfälligen Wechsels. Zudem sind bei einem Organisationswechsel nebst der betroffenen Person stets zwei regionale Partner betroffen (der Aufnehmende und der Abgebende). Es wäre auch diesbezüglich nicht sachgerecht, wenn ein regionaler Partner gegenüber einem anderen verfügen könnte. Insbesondere sollten sich die regionalen Partner nicht mittels selbst verfügten Organisationswechseln von aufwendigeren Klientinnen entledigen können.