2/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.848 8. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,8 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 21. Februar 2022 die Beschwerde sei abzuweisen.