2. Am 24. Juni 2021 stellte die Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz ein Gesuch um Wechsel der für die Flüchtlingssozialhilfe zuständigen Organisation. 2 Mit Schreiben vom 30. August 2021 lehnte die Vorinstanz dieses Gesuch ohne Begründung und Rechtsmittelbelehrung ab. 3