5.7 Schliesslich bringen die Beschwerdeführenden noch vor, dass das Gesuch um Organisationswechsel von Freunden von ihnen gutgeheissen worden sei.18 Nicht klar und auch nicht vorgebracht ist, inwiefern es sich bei dem von den Beschwerdeführenden erwähnten Fall um einen gleichgelagerten Sachverhalt handelt. Die Beschwerdeführenden können daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten. 16 Gesuch vom 24. November 2022 (Beschwerdevernehmlassungsbeilage) und Beschwerde vom 21. Februar 2023 17 Gesuch vom 24. November 2022 (Beschwerdevernehmlassungsbeilage) 18 Beschwerde vom 21. Februar 2023, S. 1