Gerade Gruppenkurse müssen sämtlichen Teilnehmern angepasst werden und es ist nicht möglich vollumfänglich auf einen einzelnen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Dieses Problem würde auch bei einem Sprachkurs der K.___ bestehen. Zudem hat der Beschwerdeführer 2 selbständig Massnahmen zur Sprachförderung ergriffen. So kann er einen Sprachkurs der Kirchgemeinde H.___ besuchen und trifft sich zu Konversationsstunden. Für die Beibehaltung dieser Massnahmen ist es irrelevant, von welcher Organisation die Beschwerdeführenden unterstützt werden.