Der Wechsel der fallführenden Stelle müsse die Ziele der Fallführung der nachhaltigen Integration wesentlich unterstützen. Ziele der Fallführung seien die nachhaltige sprachliche, berufliche, soziale Integration sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit. Als Beispiel für einen zulässigen Organisationswechsel führt das AIS die Neugründung einer Familie auf.