4.2.2 Gemäss den Ausführungen im Beschwerdeentscheid 2022.GSI.848 vom 22. August 2022 ist eine durchgehende Fallführung zentral und ein Organisationswechsel bildet die Ausnahme. Für den Entscheid, ob ein Organisationswechsel angezeigt ist oder nicht, sind insbesondere Gründe, die die Fallführung oder die Erreichung der Integrationsziele erschweren oder verunmöglichen relevant. Ausschlaggebend für die Gewährung eines Organisationswechsels sind «fachliche Indikationen». Es werden folgende Punkte aufgezählt: