Weder das SAFG noch die SAFV10 geben eine Antwort auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Organisationswechsel nach einem Umzug in eine andere Region zu gewähren ist. Aus verschiedenen Unterlagen kann gefolgert werden, dass ein Organisationswechsel nicht generell ausgeschlossen werden sollte und somit die fehlende gesetzliche Regelung kein qualifiziertes Schweigen, sondern eine planwidrige Unvollständigkeit (d.h. eine echte Lücke) ist. Die GSI hat im Beschwerdeentscheid 2022.GSI.848 vom 22. August 2022 eine Lückenfüllung vorgenommen.11 Die in diesem Entscheid festgelegten Kriterien sind für die Gewährung eines Organisationswechsel heranzuziehen.