4.1.5 Nach dem Geschriebenen ist der Beschwerdeentscheid 2021.GSI.1530 vom 22. Dezember 2021 als überholt zu betrachten und die Beschwerdeführenden können daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten. Der Beschwerdeentscheid 2022.GSI.848 vom 22. August 2022 hingegen stellt für die GSI einen Leitentscheid dar, in welchem auch erstmals die Kriterien für einen Organisationswechsel festgelegt wurden. 4.2 Organisationswechsel