4.1.3 Vorliegend kann nicht davon gesprochen werden, dass die GSI mit dem Beschwerdeentscheid 2021.GSI.1530 vom 22. Dezember 2021 eine Praxis begründet hat, handelt es sich um einen Einzelfall-Entscheid, welcher bereits nach acht Monaten überholt wurde. Es kann somit keinesfalls von einer gefestigten Praxis gesprochen worden und die Beschwerdeführenden können sich nicht auf die Rechtsgleichheit berufen.