2. Seit dem 1. April 2022 haben die Beschwerdeführenden ihren Wohnsitz in F.___.2 3. Am 24. November 2022 stellten die Beschwerdeführenden beim Amt für Integration und Soziales (AIS, nachfolgend: Vorinstanz) ein Gesuch um Organisationswechsel.3 4. Mit Verfügung vom 31. Januar 2023 lehnte die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden ab. 5. Gegen diese Verfügung haben die Beschwerdeführenden am 21. Februar 2023 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragen sie, das Gesuch um Organisationswechsel sei gutzuheissen.