III. Entscheid 1. Auf das Rechtsbegehren 2 wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 2’000.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Rechtsanwalt C.___, z. Hd. der Beschwerdeführerin, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Einschreiben