Der Umstand, dass eine Leistungserbringerin eine bewilligungspflichtige Tätigkeit nur erbringen kann, wenn sie die Bewilligungsvoraussetzungen gesetzesgemäss erfüllt, dient zudem der Qualitätssicherung.69 Das Publikum soll zum einen vor unqualifizierten Leistungserbringern sowie solchen, die sich nicht an ihre gesetzlichen Pflichten halten, geschützt werden. Zum andern wird durch die Bewilligungspflicht das Vertrauen, das die Gesellschaft dem Gesundheitswesen entgegenbringt, gewahrt. Diesem Anliegen wird dadurch Rechnung getragen, dass bei Verletzung betrieblicher Pflichten Massnahmen gegen die Inhaberin oder den Inhaber einer Betriebsbewilligung angeordnet werden können (Art.