5.5.2 Schliesslich sollte am 6. Dezember 2022 erneut eine unangekündigte Inspektion stattfinden, welche jedoch nicht durchgeführt werden konnte, da weder der neue Betriebsleiter noch eine Stellvertretung vor Ort waren. Dass für diesen Tag keine Transaktion auf dem Kassenauszug ersichtlich ist, vermag nicht zu belegen, dass die Apotheke geschlossen war.65 So war beim Eintreffen der Inspektoren auch eine Kundin in der Apotheke.66 Warum kein Eintrag auf dem Kassenauszug ersichtlich ist, kann schliesslich offenbleiben. Die Tatsache, dass eine Kundin in der Apotheke ist, reicht aus, um zu belegen, dass die Apotheke nicht geschlossen war.