Betreffend den 7. Januar 2022 hätten die Wetterbedingungen dazu geführt, dass die Apothekerin mit Berufsausübungsbewilligung die Apotheke gegen 16.30 Uhr verlassen habe, in der Hoffnung noch nach Frankreich reisen zu können. Dabei sei es um die persönliche Sicherheit der Apothekerin in Anbetracht der besonderen Wetterbedingungen gegangen. Auch dies sei ein besonderer Umstand, der nicht im Voraus geplant werden könne und somit in die Ausnahmeregelung falle.52 Am 11. Oktober 2022 sei der stellvertretende Apotheker bis um 14.00 Uhr anwesend und die Apotheke anschliessend geschlossen gewesen. Als am 6. Dezember 2022 der Inspektor vorbeigekommen sei, sei kein Verkauf getätigt worden.53