Da die fehlende Betriebsbewilligung ab dem 7. Dezember 2022 zur Folge habe, dass eine Weiterführung des Betriebes für die in der Apotheke behandelten Personen eine Gefährdung der Patientensicherheit und ein potentiell erhebliches gesundheitliches Risiko darstelle, habe die Beschwerdeführerin den Betrieb der Apotheke per sofort einzustellen respektive dessen Weiterführung zu unterlassen. Im Versäumnisfall erfolgte die zwangsweise Schliessung des Betriebs.46 4.2 Beschwerde vom 16. Dezember 2022