Gefahr für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden. Da die Vorinstanz trotz laufendem Verfahren und diversen Verwarnungen keine Besserung dieser Umstände festgestellt habe, werde der Beschwerdeführerin die Betriebsbewilligung zur Führung einer Apotheke entzogen.45 Da die fehlende Betriebsbewilligung ab dem 7. Dezember 2022 zur Folge habe, dass eine Weiterführung des Betriebes für die in der Apotheke behandelten Personen eine Gefährdung der Patientensicherheit und ein potentiell erhebliches gesundheitliches Risiko darstelle, habe die Beschwerdeführerin den Betrieb der Apotheke per sofort einzustellen respektive dessen Weiterführung zu unterlassen.