4.1.3 Die (gesundheits-)rechtlichen Voraussetzungen würden ein Vertrauen der Bevölkerung in die geregelten Betriebe schaffen. Denn wer sich in einer Apotheke behandeln lasse, dürfe darauf vertrauen, dass die behandelnde Person entsprechend aus- und weitergebildet sei, ihre Arbeit sorgfältig und im Wissen um die gesundheitlichen Risiken und Gefahren ausführe sowie ihre beruflichen Pflichten einhalte. Durch die immer wieder festgestellte Abwesenheit von Fachpersonen in der B.___, während sie für Publikum geöffnet gewesen sei und dieses entsprechend vom Geschäftsführer, der gerade über keine fachlich hinreichende Ausbildung verfüge, bedient worden sei, bestehe eine ernsthafte