a die verantwortliche Betriebsleiterin oder der verantwortliche Betriebsleiter über eine Berufsausübungsbewilligung verfügt, b Pläne geeigneter Räumlichkeiten und Einrichtungen unter der Angabe der beabsichtigten Nutzung vorhanden sind, c ein geeignetes Qualitätssicherungssystem betrieben wird, d genügend Personal mit hinreichender fachlicher Ausbildung eingesetzt wird, e das spezifische Betriebsrisiko durch eine Betriebshaftpflichtversicherung hinreichend abgedeckt ist.