36. Mit Urteil vom 12. Mai 2023 ist das Verwaltungsgericht des Kantons Bern auf die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung vom 4. Januar 2023 betreffend den Antrag um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend den Entzug der Betriebsbewilligung (2022.GSI.3423) nicht eingetreten. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.