29. Mit Stellungnahme vom 30. Dezember 2022 beantragte die Vorinstanz, der Antrag der Beschwerdeführerin um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend den Entzug der Betriebsbewilligung (2022.GSI.3423) sei abzuweisen. 29 Art. 7 Abs. 1 Bst. m der Verordnung vom 30. Juni 2021 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-,