25. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,29 ist mit Verfügung vom 20. Dezember 2022 auf den Antrag auf superprovisorische Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend den Entzug der Betriebsbewilligung (2022.GSI.3423) nicht eingetreten. Ebenfalls mit Verfügung vom 20. Dezember 2022 ist die Rechtsabteilung auf den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend Vollstreckung des Entzugs der Betriebsbewilligung (2022.GSI.3424) nicht eingetreten. 26. Am 21. Dezember 2022 stellte die Regionalpolizei F.___ fest, dass in der Apotheke mehrere Kunden bedient worden sind.30