2. Das Gesundheitsamt wird die Umsetzung der Schliessung gemäss Ziffer 1 am 16. Dezember 2022 um 15:00 Uhr in der Liegenschaft der B.___ an der Adresse überprüfen. Sollte die B.___ zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt trotz fehlender Betriebsbewilligung weiterhin für Publikum geöffnet sein, wird das GA die Zwangsvollstreckung durchführen. 3. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen . 4. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 200, werden der A.___ auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt.