3. Die A.___ wird verpflichtet, die Betriebsbewilligung vom 3. November 2022 umgehend an das Gesundheits- amt des Kantons Bern zurückzusenden. 4. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 5. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 600, werden der A.___ auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt. 20. Gemäss einer Meldung der Kantonspolizei Bern war die Apotheke am 8. Dezember 2022 um ca. 15.30 Uhr geöffnet und es sind mehrere Kunden bedient worden.27