18. Die unangekündigte Inspektion vom 6. Dezember 2022 konnte nicht durchgeführt werden, da weder der Betriebsleiter noch eine andere Fachperson mit Berufsausübungsbewilligung anwesend war.25 19. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 verfügte die Vorinstanz Folgendes: 1. Die Betriebsbewilligung der A.___ zur Führung der B.___ vom 3. November 2022 wird mit sofortiger Wirkung entzogen. 2. Die A.___ hat, unter Strafandrohung nach Artikel 292 StGB 26, den Betrieb der B.___ per sofort einzustellen. Im Versäumnisfall erfolgt die zwangsweise Schliessung des Betriebs.