14. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2022 informierte die Vorinstanz die Beschwerdeführerin darüber, dass es ihr aufgrund der noch fehlenden Unterlagen nicht möglich sein werde, das Gesuch um Wechsel der fachverantwortlichen Person bis am 1. November 2022 zu beurteilen. Die Apotheke müsse daher wegen fehlender Betriebsbewilligung ab dem 1. November 2022 geschlossen sein.18