13. Am 17. Oktober 2022 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Wechsel der fachverantwortlichen Person.16 Gleichentags forderte die Vorinstanz die Beschwerdeführerin auf, eine Stellungnahme zur Anwesenheitskontrolle vom 11. Oktober 2022 einzureichen und wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass die Betriebsbewilligung entzogen werde, sollte festgestellt werden, dass die Apotheke erneut in Abwesenheit einer Fachperson mit Berufsausübungsbewilligung geöffnet sei.17