10. Am 28. Juni 2022 fand erneut eine ausserordentliche Inspektion statt. 12 Gleichentags erteilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin eine Verlängerung der befristeten Betriebsbewilligung bis zum 31. Oktober 2022.13 11. Die Vorinstanz informierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 10. Oktober 2022, dass aufgrund der Kündigung der Betriebsleiterin ein Wechsel der verantwortlichen Fachperson stattfinden müsse, ansonsten werde die Betriebsbewilligung per 1. November 2022 verfallen.14 12. Am 11. Oktober 2022 fand eine unangekündigte Anwesenheitskontrolle statt. Es war keine Fachperson mit Berufsausübungsbewilligung anwesend.15