15/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.3390 7. Ergebnis Nach dem Geschriebenen erweist sich die Verfügung der Vorinstanz vom 22. November 2022 als rechtmässig. Die Beschwerde vom 14. Dezember 2022 ist vollumfänglich abzuweisen. 8. Kosten