Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung vermögen zwar einen Einblick in das Vertrauensverhältnis zwischen den Eheleuten im Zeitpunkt der Errichtung der Patientenverfügung und des Vorsorgeauftrags geben, jedoch ist zweifelhaft, ob ein solches im Behandlungszeitpunkt und danach noch gegeben war. Zwar gibt der Beschwerdeführer in der Beschwerde an, seine Ehefrau habe ihn über die Behandlung eingeweiht respektive aktiv und offen informiert.65 Gleichzeitig gibt er in seinem selbst verfassten Bericht vom 19. Oktober 2021 an, im Januar 2021 sei der Kontakt zwischen ihm und seiner Ehefrau unterbrochen gewesen.