Da weder eine Einwilligung noch eine Entbindung vom Berufsgeheimnis durch das Gesundheitsamt vorlägen, seien die Voraussetzungen von Art. 12 DSV15 für die Auskunftserteilung an Angehörige nicht erfüllt.16 3.2 Beschwerde vom 14. Dezember 2022 3.2.1 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vom 14. Dezember 2022 vor, seine Frau habe sich aufgrund von Schwierigkeiten an die Vorinstanz gewendet, wo sie für eine fünftägige Behandlung aufgenommen worden sei. Drei Wochen später sei seine Frau unfreiwillig und gewaltsam 15 Datenschutzverordnung vom 22.Oktober 2008 (DSV; BSG 152.040.1) 16 Verfügung vom 22. November 2022 E. 5 (Vorakten 7)