17/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.3013 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 3. Oktober 2022 wird aufgehoben und die Sache zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.