Die Schwierigkeit des Prozesses bestimmt massgeblich den gebotenen Zeitaufwand. Schwierigkeiten können in tatsächlicher Hinsicht bestehen (z.B. problematische, aufwendige Beweisführung), in der Rechtsanwendung (z.B. komplexe Rechtslage oder reichhaltige, zum Teil widersprüchliche Rechtsprechung) oder im Verhalten der Gegenpartei. Dabei kann auch ins Gewicht fallen, ob die Sache der Behörde selbst Schwierigkeiten bereitet hat. 6.6 Vorliegend sind die Beschwerdeführenden obsiegend. Die Kostennote von Rechtsanwältin C.___ vom 30. März 2023 beläuft sich auf CHF 17'093.15 (Honorar von CHF 14'902.20, Auslagen von CHF 447.10 und Mehrwertsteuer von CHF 1'222.05).