14/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.3013 soweit möglich, durch Abdecken von Daten gewährleistet (Art. 12 Abs. 1 IV). Sind besonders schützenswerte Personendaten betroffen, ist eine Zustimmung der betroffenen Person nur einzuholen, soweit diese nicht abgedeckt werden können (Art. 13 Abs. 1 IV). 6. Kosten