20 Weiter hätten verschiedene Organisationen im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie die Behandlungsmethoden der I.___ als qualitativ unzulänglich beurteilt. Wenn die Vorinstanz aktiv geworden sei, um das Verhältnis von Mitarbeitenden zur I.___ zu analysieren, sei dies zur Sicherstellung einer genügenden beziehungsweise guten Qualität ihrer Dienstleistung im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages geschehen. Damit sei die Erfüllung des öffentlichen Auftrages direkt betroffen. 21 1.1.2.6 Die Vorinstanz gelte damit in ihren Abklärungen und Handlungen betreffend I.___ als Behörde im Sinne von Art. 2 IG womit das IG grundsätzlich anwendbar sei.22