1.1.2.5 Die Untersuchung zur I.___ dürfe ohne Zweifel durchgeführt worden sein, um die gute Qualität der zu erbringenden öffentlichen Aufgabe sicherzustellen. So habe die Vorinstanz in der Medienmitteilung vom 21. Juni 2022 aufgelistet, welche Verbesserungen sie gestützt auf die Untersuchung anstrebe, die sich auch auf die Erbringung der öffentlichen Aufgabe auswirken würden. Weiter sei darauf hingewiesen worden, dass die Ergebnisse mit der GSI besprochen werden würden, was aufzeige, dass die Untersuchung die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe betreffe.