5.6 Vorliegend verlangt der Beschwerdeführer Einsicht in das Studienprotokoll, die Stellungnahmen der Vorinstanz, das Informationsblatt für Patienten und das Statistical Analysis Protocol betreffend die E.___ Studie des Beschwerdegegners. Wie der Beschwerdeführer selbst ausführt, dient das Informationsblatt für Patienten der Aufklärung über Sinn und Zweck der Studie52 und betreffen somit das Gesuch des Beschwerdegegners. Im Studienprotokoll und Statistical Analysis Protokoll dürften zwar wohl keine Namen von Patienten genannt sein,53 jedoch sind auch diese auf die E.___ Studie bezogen. Gleiches gilt auch für die Stellungnahmen der Vorinstanz. Somit betreffen alle einverlangten