5.4 Gemäss Art. 3 Bst. a DSG sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, Personendaten. Damit ist jede inhaltliche Information oder Aussage gemeint, die direkt oder aufgrund ihres Kontexts einer Person zugeordnet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich dies aus der Information selbst ergibt oder ob die einigermassen realistische Möglichkeit besteht, dass jemand die Zuordnung von Informationen zu einer Person anhand von verfügbaren Zusatzinformationen vornehmen könnte.45 Da Daten, die einzelne Gesuche betreffen, auf die Person der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers – oder allenfalls auch auf die Hersteller von Heilmitteln oder