Es bestehe ein öffentliches Interesse, da die Sicherheit von potentiellen Teilnehmenden an der Studie in Gefahr sei. Zudem sei die Ergebnisoffenheit der Studie, je nach dem, wer diese mitfinanziere, gefährdet. Nach dem Sinn und Zweck des HFG solle eben gerade dies verhindert werden. Die Einsichtnahme in diese Unterlagen sei deshalb gerechtfertigt.31 29 Beschwerde vom 27. September 2022, Rn. 9 S. 4 f. 30 Beschwerde vom 27. September 2022, Rn. 11 S. 6 31 Beschwerde vom 27. September 2022, Rn. 12 S. 7