Hinzu komme, dass auch gemäss IG dem Akteneinsichtsrecht überwiegende Interessen entgegenstehen würden, so dass dem Begehren auch deshalb nicht entsprochen werden könne. Da für die Öffentlichkeit relevante Informationen bereits auf ClinicalTrial.gov zugänglich respektive publiziert seien, erübrige es sich ebenfalls, dem Beschwerdeführer Ausschnitte aus den verlangten Dokumenten zugänglich zu machen.26 4.2 Beschwerde vom 27. September 2022