2.2 Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 31. August 2022. Darin hat die Vorinstanz das Akteneinsichtsgesuch des Beschwerdeführers in das Studienprotokoll, die Stellungahme(n) der KEK, die Patienteninformation und das Statistical Analysis Protocol im Zusammenhang mit der Studie des Beschwerdegegners abgewiesen.