2. Die Beschwerdeführerin wird für den Betrag von CHF 1'629.25 rückerstattungspflichtig. Dieser Betrag ist in zehn Raten à CHF 150.00 und einer Rate à 129.25 zu begleichen. Die erste Rate wird 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides fällig. Die darauffolgenden Raten werden jeweils per Ende eines Monates fällig. Die Vorinstanz wird aufgefordert, die Raten jeweils in Rechnung zu stellen. 3. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1’500.00, werden zu 80 %, ausmachend CHF 1’200.00, der Vorinstanz zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.