8/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2473 wird angemessen und nicht vollumfänglich berücksichtigt.27 Bei der Anrechnung eines Konkubinatsbeitrags wird die unterstützte Person daher in aller Regel leicht besser gestellt, als wenn von einer Unterstützungseinheit ausgegangen wird.