Dem Übertragungsbericht der C.___ ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin verheiratet ist und mit ihrem Ehemann gemeinsam einen Haushalt führt.22 Zum Zeitpunkt der Übertragung des Dossiers an die Vorinstanz absolvierte der Ehemann eine Lehre und konnte sich mit seinem Lohn nicht am Unterhalt der Beschwerdeführerin beteiligen.23 Im Juli 2020 schloss der Ehemann seine Lehre erfolgreich ab und erhielt daraufhin im August 2020 eine Festanstellung. Gemäss den Lohnabrechnungen in den Vorakten betrug sein Bruttolohn ab diesem Zeitpunkt monatlich brutto CHF 4'400.00.24